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Donnerstag, 21. November 2024

Der Nuklear-Deal mit dem Iran und die Auslauffristen

Die Auslauffristen des JCPOA


Der Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), wie das Atomabkommen der fünf permanenten Mitgliedsstaaten des UN-Sicherheitsrates und Deutschland mit dem Iran offiziell heißt, wurde im Juli 2015 verkündet und sollte den Iran daran hindern, eine Atombombe zu entwickeln. Der Deal sieht jedoch nur zeitlich begrenzte Beschränkungen für Irans Atomprogramm vor und hat zudem keinerlei mäßigenden Effekt auf die aggressive Außenpolitik des Iran in der Region.

Es besteht breiter Konsens in Öffentlichkeit und Medien, dass Iran das Atomabkommen in drei wesentlichen Punkten gebrochen hat: Überschreitung der erlaubten Menge der angereicherten Uran- und Schwerwasservorräte, Überschreitung des erlaubten Anreicherungsgrads und Aufhebung der Beschränkungen in Bezug auf Forschung und Entwicklung.

Laut der International Atomic Energy Agency (IAEA) begann der Iran im Juli 2019 nachweislich damit, die Auflagen des JCPOA zu verletzen:

  • Bereits am 8. Mai 2019, ein Jahr nachdem die USA den JCPOA verließen, gaben die Machthaber in Teheran bekannt, dass sie sich an zentrale Punkte des Abkommens nicht länger gebunden fühlten. Vor allem sollen die Beschränkungen für die Lagerbestände an schwerem Wasser und Uran überschritten werden. Gemäß dem JCPOA dürfen die iranischen Bestände 130 Tonnen schweres Wasser und 300 Kilogramm auf 3,67 Prozent angereichertes Uran-235 nicht überschreiten.

  • Am 1. Juli 2019 überschreitet Iran die erlaubte Menge von 300 kg Uran, das auf 3,67 Prozent angereichert ist. Eine Woche darauf, am 8. Juli 2019, überschreitet Iran auch die Schwelle beim erlaubten Anreicherungsgrad. Iran reichert Uran von nun an auf 4,5 Prozent an, erlaubt ist laut JCPOA ein Anreicherungsgrad von höchstens 3,67 Prozent. Die EU äußerte sich „äußerst besorgt“ und forderte Teheran zur Rückkehr zum Atomabkommen auf.

  • Am 3. August 2019 kündigt Iran das Wiederanfahren seiner Zentrifugen und eine Urananreicherung auf 20 Prozent an.
  • Am 6. September 2019 hebt Iran sämtliche Beschränkungen für Forschung und Entwicklung in Bezug auf das Atomprogramm auf. Dies beinhaltet die Arbeit an hochkomplexen Zentrifugen, die für die weitere Anreicherung von Uran benötigt werden und die breakout time verkürzen, und deren Entwicklung Iran im Abkommen untersagt wurde. Am 7. September 2019 stellte die IAEO fest, dass Iran mit der Installation komplexer Zentrifugen begann, am 25. September meldete die IAEO, dass der Iran begonnen hatte, in diesen fortgeschrittenen Zentrifugen Uran anzureichern. Beides stellt einen Verstoß gegen das Abkommen dar.
  • Zudem kündigt Iran am 16. Oktober 2019 an, ab Anfang November 2019 den Zugang von internationalen Inspektoren zu iranischen Atomanlagen einzuschränken und somit gegen einen weiteren zentralen Aspekt des Atomabkommens zu verstoßen.

  • 5. November 2019: Iran kündigt an, in der Anreicherungsanlage Fordow mit der Anreicherung von Uran auf bis zu 4,5 Prozent Uran-235 zu beginnen. Gemäß dem JCPOA ist es Iran für 15 Jahre verboten, Uran in Fordow anzureichern. Die IAEO verifizierte am 6. November 2019 den Transfer von Urangas von Natanz nach Fordow und bestätigte die Wiederaufnahme der Urananreicherung in Fordow am 9. November 2019. Es wurden 1044  bislang inaktive Zentrifugen zur Anreicherung von Uran in Betrieb genommen.

  • 17. November 2019: Die IAEO stellt fest, dass der Iran gegen den Grenzwert von maximal 130 Tonnen für schweres Wasser verstoßen hat. In der Folge schwankte der Bestand an schwerem Wasser und lag zeitweise wieder unter der Grenze von 130 Tonnen.

  • Am 5. Januar 2020 erklärte Teheran nach der Tötung eines iranischen Kommandeurs der Revolutionsgarden, man werde sich an den JCPOA nicht weiter halten. Zehn Tage später lösten die E3 (Großbritannien, Frankreich und Deutschland) den Streitschlichungsmechanismus aus, der im JCPOA bei Verstößen vorgesehen ist. Werden die strittigen Punkte nicht gelöst, kann der Streitfall vor den Sicherheitsrat kommen. In diesem Fall können alle UN-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft treten.

  • Am 20. Januar 2020 drohte der Iran, aus dem Atomwaffensperrvertrag auszutreten, sollten die Europäer den Streit über das Atomprogramm vor den UN Sicherheitsrat bringen.

Dazu kommt, dass die die meisten Beschränkungen für Irans Atomprogramm in den kommenden Jahren aufgehoben werden. So wird geduldet, dass das Land ein nukleares Schwellenland wird.

Der Deal legitimiert das iranische Atomprogramm, lässt seine große nukleare Infrastruktur intakt und läuft nach nur 15 Jahren aus. Im Folgenden die nächsten Auslaufdaten:

18. Oktober 2020: Das internationale Waffenembargo, das im Rahmen des JCPoA gegen Iran verhängt wurde, läuft aus. Ab diesem Zeitpunkt kann Iran ohne Einschränkungen Waffen und militärisches Equipment im- und exportieren. Davon werden höchstwahrscheinlich insbesondere iranische Proxies wie Hamas im Gazastreifen, Hisbollah im Libanon, Huthi-Rebellen im Jemen und der „Islamische Dschihad in Palästina“ profitieren und der destabilisierende iranische Einfluss im Nahen Osten wird sich weiter verstärken.

18. Oktober 2023: Das Verbot der Vereinten Nationen zur Beihilfe am iranischen Programm zur Entwicklung ballistischer Raketen läuft aus. Außerdem darf Iran wieder beginnen, an der Entwicklung von hochkomplexen Zentrifugen zu arbeiten, welche die breakout time  verkürzen. Die EU lässt alle noch vorhandenen Sanktionen fallen, die USA beenden unter Vorbehalt der Zustimmung des Kongress teilweise ebenfalls Sanktionen.

18. Oktober 2025: Resolution 2231 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen läuft aus. Die Resolution beinhaltet die automatische Einführung von sog. snapback Sanktionen im Falle einer Vertragsverletzung durch Iran. Ab diesem Zeitpunkt könnten neue Sanktionen gegen Iran im Rahmen der Vereinten Nationen nur durch eine neue Resolution eingeführt werden, die durch Russland oder China blockiert werden können.

2026: Die Begrenzung auf die Obergrenze von 5.060 IR-1 Zentrifugen in der Atomanlage Natanz wird aufgehoben. Das Verbot, die technisch überholten IR-1 Zentrifugen mit technologisch höherwertigen Zentrifugen zu ersetzen, wird ebenfalls aufgehoben. Sämtliche Beschränkungen für Forschung und Entwicklung von Zentrifugen enden. Dies führt zu einer massiven Verkürzung der breakout time.

2031: Alle restlichen atomaren Auflagen enden, inklusive der Begrenzungen der Anzahl von Atomanlagen und Menge und Anreicherungsgrad von Uran und Schwerwasser.

2036-2041: Das internationale Zugangsrecht der IAEA zu iranischen Atomanlagen endet. Iran kann somit sehr einfach ein geheimes Nuklearprogramm starten – die breakout time wäre zu diesem Zeitpunkt bereits äußerst kurz.


Das iranische Atomprogramm

Memri: Es gibt keine Fatwa von Khamenei gegen eine Atombombe Irans (April 2012)
Einer Memri-Untersuchung zufolge nehmen zwar Politiker aus dem Iran und auch aus dem Westen immer wieder auf die angebliche Fatwa Bezug, jedoch wurde eine solche Fatwa von Khamenei nie veröffentlicht. Man muss also von einem Täuschungsversuch des Regimes ausgehen: Hier sollen angebliche religiöse Zusagen konkrete politische Garantien ersetzen.

Matthias Küntzel: "Die Islamische Republik Iran hat kein Recht auf Atomtechnik"
Die permanenten Vertragsverstöße der Mullahs haben aber nichts mit Pflichtverstößen zu tun, sondern mit der Tatsache, dass sich die Ziele der iranischen Außenpolitik und die Zwecksetzung des Atomwaffensperrvertrags diametral widersprechen.

 

 

Webseiten

Webseite der IAEO, Internationale Atomenergieorganisation zum Iran

Webseite von UANI, United Against Nuclear Iran mit umfangreichen Faktensammlungen