Deutschland / Text, Audio und Video / Frauenrechte
Sprache wählen
Samstag, 23. November 2024

Die Stellung der Frau in der Islamischen Republik Iran

Unterdrückung der Rechte von Minderheiten und Frauen sind im Iran keine Relikte vergangener Gesellschaftsordnungen oder Zustände, die als zu bereinigende Probleme gelten, sondern werden als Staatsraison forciert und protegiert. Schon die Verfassung der Islamischen Republik Iran erklärt nicht etwa die Gleichheit der Geschlechter, sondern ihre Ungleichheit. Diese ist nicht etwa theoretisch, sondern Alltag der iranischen Frauen, auch wenn sie sich bereits seit 1979 dagegen wehren. Jeder diplomatische Umgang, der dem Regime entgegenkommt oder ihm in irgendeiner Art und Weise Legitimität verleiht, muss sich im Mindesten vergegenwärtigen, damit auch die Repression des Regimes gegen Frauen zu perpetuieren und dem weltweiten Kampf um eine Gleichstellung der Geschlechter somit in den Rücken zu fallen.

Die politische Praxis des Mullah-Regimes läuft darauf hinaus, sämtliche Aspekte des Lebens als Frau zu reglementieren, kontrollieren und disziplinieren und sämtliche Möglichkeiten insbesondere weiblicher sexueller Selbstbestimmung absolut zu unterlaufen. In seinem Buch Tahrir-al-Vasileh erklärte Ayathollah Khomeini, der geistige Führer der Islamischen Revolution im Iran, es sei schon legitim mit Mädchen im Säuglingsalter sexuellen Kontakt zu haben, selbst wenn er die Penetration in diesem Alter untersagte. Mädchen und Frauen wird keine sexuelle Autonomie zugestanden und stattdessen ihre gesamte Existenz unter den Vorbehalt männlichen Einverständnisses gesetzt. Der Vormund für Mädchen und Frauen gleichermaßen sind Vater und Großvater väterlicherseits, die sogenannten vali-ye-qahri. Diese haben das Recht ihre minderjährigen Töchter zu verheiraten, selbst wenn dies ihrem Willen nicht entspricht. Im Unterschied zu bestimmten Formen der sunnitischen Shariah dürfen erwachsene Frauen dem Recht der Shia nach selbst über ihre Ehen entscheiden: selbst dazu sind allerdings Einverständnisse der Vali-ye-qahri notwendig. Zwar dürfen diese ihre Zustimmung nicht ohne Begründung verweigern, Männer benötigen eine solche Zustimmung allerdings nicht.

Die Verheiratung im Sinne der Shariah ist ebenfalls bereits im Kindesalter möglich: Mädchen dürfen im Alter von 9 Mondjahren (also 8 Jahren, 9 Monaten) heiraten, während das Heiratsalter für Jungen immerhin bei 15 Mondjahren (14 Jahren,7 Monaten) liegt. Durch den Versuch die iranischen Gesetze mehr in Einklang mit international akzeptierten Menschenrechten zu bringen, wurde 2002 das Heiratsalter von 13 Mondjahren für Mädchen festgesetzt: die Heirat jüngerer Mädchen bleibt allerdings möglich, wenn der Vormund und ein lokales Gericht zustimmen.

Dass die jungen Frauen vor allem als sexualisierte Objekte betrachtet werden, bekommt durch den Hijab ein sowohl religiös wie politisch aufgeladenes Symbol. Ab dem Alter von 9 Jahren sind Mädchen im Iran verpflichtet, den Hijab zu tragen, was von Seiten der Revolutionswächter auch durchgesetzt wird. Dass diese Maßnahme seitens des Regimes als zentral für den Fortbestand der öffentlichen Ordnung erachtet wird, lässt sich an der Brutalität ersehen, mit dem Verstöße gegen dieses Gesetz und vor allem Versuche zu seiner Abschaffung geahndet werden. Zwar wird die ursprünglich vorgesehene Strafe von 70 Peitschenhieben nur noch selten angewendet und wurde weitgehend durch Gefängnis- oder Geldstrafen ersetzt, gleichwohl werden Proteste massiv verfolgt.

Auch für den Fall, dass eine junge, iranische Frau noch nicht von Seiten ihres Vormundes verheiratet wurde, bestehen für Iranerinnen in der Wahl ihrer Partner bei weitem nicht die gleichen Rechte wie für ihre Männer. Während diese Frauen aus anderen Buchreligionen heiraten dürfen, ist diese Freiheit Frauen verwehrt: die Ehe mit Ausländern darf nur mit dem Einverständnis der Regierung erfolgen.

Einmal in der Ehe untersteht sie der Autorität des Mannes de jure absolut: dem Gesetz nach ist der Mann der alleinige Leiter der Familie, dem gegenüber die Frau die Pflicht zu „tamkin“ hat, worunter absoluter Gehorsam, auch im sexuellen Sinn, zu verstehen ist. Der Mann hat als Gegenleistung hierfür „nafaqa“, also Unterhalt zu leisten. Nur unter der Bedingung, dass dieser Unterhalt ausbleibt, darf sie Gehorsam verweigern. Ihre Pflicht zum Gehorsam umfasst auch die Frage, ob und wann sie das Haus verlassen darf. Prinzipiell ist hierzu die Zustimmung des Mannes notwendig. Dass auch sexueller Gehorsam erforderlich ist, legalisiert de facto Vergewaltigungen in der Ehe, da der Frau kein Einspruchsmittel gegen unerwünschten Geschlechtsverkehr bleibt.

Die Frau wird durch diese gesetzlichen Arrangements potenziell auf die Rolle eines Haussklavens heruntergebracht, zumal Männern bis zu vier Ehen zugleich gewährt werden, während Frauen nur eine einzige Ehe unterhalten dürfen. Darüber hinaus dürfen Männer eine unbegrenzte Anzahl an Mut’as, also Ehen auf Zeit haben. Auch wenn Frauen prinzipiell das Recht auf Arbeit haben, darf dieses Recht von den Männern eingeschränkt werden, sofern sie der Meinung sind, dass sich die Arbeit der Ehefrau nicht mit den Interessen der Familie vereinbaren lässt. De facto sank die Zahl der beschäftigten Frauen im Iran auf ein Niveau herab, das noch unter jenem von 1979 liegt.

Obwohl oder gerade weil durch diese Maßnahmen für viele iranische Frauen ein selbstbestimmtes Leben in der Ehe nahezu undenkbar wird, trifft das Mullah-Regime auch eine Vielzahl gesetzlicher Vorkehrungen, um jede Art des Ausbruchs aus dieser patriarchalen Herrschaft zu verunmöglichen. Die Zina, also der Ehebruch oder Sex unter Nichtverheirateten wird mit 100 Peitschenhieben oder sogar Steinigungen geahndet. Obwohl diese Strafe theoretisch für Männer und Frauen gilt, können Männer der Bestrafung entgehen, indem sie behaupten, sie seien zum Zeitpunkt des Ehebruchs temporär verheiratet gewesen. Für Frauen besteht diese Möglichkeit sowenig, wie die sich scheiden zu lassen. Scheidungen sind dem iranischen Recht nach für Frauen streng reglementiert, während Männern diese Möglichkeit jederzeit offen steht – es genügt für Männer, eine einfache Scheidungsformel vor zwei Zeugen zu sprechen.

 All diese Gesetze dienen dazu, die Stellung der Frau als vollkommen abhängige zu festigen: es ist nicht übertrieben zu sagen, dass Frauen im Sinne der islamischen Republik Iran keine vollwertigen Bürgerinnen sind. Dies ist dabei regelrecht wörtlich zu nehmen, da eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben darauf ausgelegt ist, den geringeren Wert der Frau in der Gesellschaft festzuschreiben.

So wird Zeugenaussagen von Frauen in der Regel die Hälfte der Bedeutung einer männlichen Aussage zugemessen, bei einigen Vergehen ist die Zeugenaussage einer Frau sogar prinzipiell wertlos, wie im Fall der Kuppelei oder der Bezichtigung des Drogenkonsums. Darüber hinaus kennt das schiitische Recht die Einrichtung der „Diya“, worunter ein Blutgeld zu verstehen ist, das im Falle eines Mordes an die Familie des Opfers gezahlt werden kann, um den Mord zu sühnen: die Diya für Frauen ist dabei nur halb so hoch wie diejenige, die für Männer vorgesehen ist. Zwar existiert seit 2012 eine Regelung, die die Differenz der Diya in einigen Fällen an die Familie des Opfers durch einen Fonds auszahlen lässt, das grundsätzliche Prinzip allerdings, das vorsieht, eine Frau bei der Hälfte des Werts eines Mannes zu halten, sollte beibehalten werden.

Dieses Prinzip gilt absolut, Frauen sollen in ständiger Abhängigkeit gehalten werden: Frauen dürfen nie mehr als ein Viertel erben, gibt es keine weiteren Erben, geht der Rest eines zu vererbenden Vermögens an den Staat. In vergleichbaren Fällen ist es einem Mann möglich, das gesamte Vermögen der verstorbenen Ehefrau zu erhalten. Die Möglichkeit Land zu erben, ist Frauen sogar ganz verwehrt.

Die Islamische Republik Iran mag zwar nicht überall eine vollständige räumliche Geschlechtersegregation durchsetzen, aber dennoch muss festgehalten werden, dass sie ein Regime der Geschlechter-Apartheid ist. Selbst der letzte Ausweg, das Land zu verlassen, bleibt Frauen verwehrt: auch hierfür benötigen Sie das Einverständnis ihres Vormunds oder Ehemanns.

 

Repression gegen Frauenrechts-AktivistInnen im Iran

Das "Center for Human Rights in Iran" veröffentlichte im August 2019 einen Artikel über Aktivistinnen, die wegen ihrer Proteste gegen den Schleierzwang in iranischen Gefängnissen sitzen. Wir dokumentieren hier eine zusammenfassende Übersetzung. Der originale Text findet sich hier.

Aktionen zivilen Ungehorsams gegen die Zwangsverschleierung führen im Iran immer wieder zu Anklagen wegen angeblicher Angriffe auf die nationale Sicherheit. Solche Anklagen sind nicht nur ein Versuch, die angeklagten Frauen und Männer zu dämonisieren und sie in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, sondern dienen auch dazu, ihnen ihr Recht auf einen fairen Prozess zu verweigern. Fälle, die als Bedrohung der „nationalen Sicherheit“ gewertet werden, bieten dem iranischen Regime die Möglichkeit, den Angeklagten rechtlichen Beistand während der Ermittlungen zu verwehren.

Die Anti-Hijab-AktivistInnen werden typischerweise als Vergehen gegen die Moralität verfolgt. Vorwürfe sind zum Beispiel „Menschen zu Korruption und Prostitution anzustiften“, „Heiliges zu beleidigen“, „Unanständiges in den sozialen Netzwerken zu verbreiten“ oder aber schlicht „Verbotenes im öffentlichen Raum zu tun“. Solche Anklagen sind durchsichtige Versuche der Behörden, die AktivistInnen in einem schlechten Licht dastehen zu lassen.

Artikel 639 des iranischen Strafrechts fordert Strafen von bis zu 10 Jahren Haft für „jeden, der einen Ort der Unmoral oder Prostitution schafft“ oder „jeden, der Menschen zu Unmoral oder Prostitution anstiftet“.

 

Die Verfolgung nimmt zu: Zehn Frauen und zwei Männer sind seit 2018 verurteilt

Mindestens 10 Frauen und zwei Männer wurden seit Januar 2018 zu Gefängnisstrafen wegen Vergehen gegen die „Moral“ und die „nationale Sicherheit“ verurteilt, weil sie sich an friedfertigen Demonstrationen gegen den Schleierzwang beteiligten. Da einige Angeklagte es wahrscheinlich vorziehen, ihre Fälle nicht öffentlich zu machen, ist die Anzahl der Verurteilungen vermutlich deutlich höher. Die iranischen Behörden nötigen häufig Inhaftierte, über ihre Strafen zu schweigen um im Gegenzug Straferleichterungen zu erhalten.

  • Monireh Arabshahi und Yasaman Ariyani (Arabshahis Tochter) wurden am 31. Juli 2019 inAbteilung 28 des Revolutionsgerichts in Teheran zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt, wovon 10Jahre für die Anstiftung von Menschen zu Korruption und Prostitution, 5 Jahre auf angebliche Anstiftung zu Verschwörung gegen den Staat und ein Jahr für Propaganda gegen den Staatverbüßt werden sollen.
  • Mojgan Keshavarz wurde am 31. Juli in Abteilung 28 des Revolutionsgerichtshofs in Teheran zu 23,6 Jahren Gefängnis verurteilt (10 Jahre für „Anstiftung zu Korruption und Prostitution“,5 Jahre für „Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“, ein Jahr für„Propaganda gegen den Staat und 7,6 Jahre für „Verunglimpfung des Heiligen“).

    In einem weitverbreiteten Video, das am 8. März 2019 zum Internationalen Frauentag in diversen sozialen Netzwerken erschien, sind Arabshahi, Ariyani und Keshavarz dabei zu sehen, wie sie Blumen in der Teheraner Metro verteilen, wobei sie den Passagieren nahelegen, dass der Hijab eine persönliche Wahl sein solle. Sie wurden später an verschiedenen Tagen des folgenden Monats verhaftet: Ariyani am 10. April, Arabshahi am 11. April und Keshavarz am 25. April. Sie werden gegen ihre Strafen Berufung einlegen.
  • Nasrin Sotoudeh, eine prominente Verteidigungsanwältin wurde im März 2019 zu 33,8 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben verurteilt. 12 Jahre der Strafe müssen nach dem islamischen Strafrecht mindestens verbüßt werden. Sie erhielt die Strafe teilweise dafür, dass sie vor Gericht Aktivisten gegen den Schleierzwang verteidigte. Seit Juni 2018 wird sie im Evin Gefängnis festgehalten und weigert sich Berufung einzulegen, um gegen Irans ungerechte Strafrechtspraxis zu protestieren.

  • Reza Khandan und Farhad Meysami wurden beide im Januar 2019 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt und erhielten darüber hinaus ein zweijähriges Ausreise- und Onlineverbot dafür, dass sie gegen die Zwangsverschleierung protestierten, unter anderem indem sie Anstecker trugen, die die Aufschrift„Ich bin gegen den Schleierzwang“ hatten. Khandan, der Nasrin Sotoudehs Ehemann ist, ist seit Januar 2019 auf Bewährung auf freiem Fuß.

  • Am 11. August bestätigte die Berufungsinstanz Meysamis sechsjährige Gefängnisstrafe und reduzierte das zweijährige Verbot von Onlinebetätigung auf ein Jahr, wie sein Anwalt Mohammad Moghimi auf seinem Telegramchannel berichtete. Meysami, der Arzt ist, wird seit Juli 2018 im Evin Gefängnis festgehalten.

  • Azam Jangravi wurde für „Anstiftung zu Korruption und Prostitution“ 2018 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie wurde im Oktober 2018 festgenommen, nachdem sie ihren Schleier auf der Revolutionsstraße in Teheran abnahm. Sie verließ Iran an einem unbekannten Datum desselben Jahres Richtung Kanada.

  • Shima Babaei postete am 4. Juni 2018 ein Video auf Instagram, in dem sie erklärte, die Abteilung 1090 des Sittengerichts (Guidance Court) in Teheran habe sie zu zwei Monaten Gefängnis und einer Strafe von 10 Millionen Rial dafür verurteilt, in der Öffentlichkeit den Schleier abgenommen zu haben und unanständiges Material in sozialen Netzwerken veröffentlicht zu haben. Es ist nicht bekannt wann und wo sie festgenommen wurde, aber sie wurde im März 2018 auf Kaution entlassen und verließ den Iran 2018 Richtung Türkei.

  • Shaparak Shajarizadeh wurde ursprünglich im Februar 2018 dafür verhaftet ihren Schleier abgenommen und an einem Stock im Teheraner Viertel Gheytarieh geschwenkt zu haben, was sich am 8. Mai in Kashan, 152 Meilen südlich von Teheran wiederholte. Sie wurde zwischen Juni und Juli 2018 zu zwei Jahren Gefängnis und einer 18 Jährigen Bewährungsstrafe dafür verurteilt, den islamischen Schleier nicht zu beachten und „zur Korruption anzustiften“. Verteidigt wurde sie von Nasrin Sotoudeh. Seit ihrer Reise nach Kanada im Juli 2018 kehrte sie nicht in den Iran zurück.

  • Maryam Shariatmadari wurde am 23. Februar 2018 dafür festgenommen, ihren Schleier auf einer geschäftigen Teheraner Straße abgenommen und wie eine Flagge geschwenkt zu haben. Sie wurde von Abteilung 1091 des Teheraner Strafgerichts der „Anstiftung zur Korruption durch Entfernen des Schleiers“ schuldig gesprochen, wie ihre Anwältin Nasrin Sotoudeh zu Protokoll gab. Sie wurde im März 2018 auf Kaution entlassen und ist seit dem gleichen Jahr außer Landes.

  • Narges Hosseini wurde am 29. Januar 2018 ebenfalls dafür verhaftet, ihren Schleier auf einer belebten Teheraner Straße wie eine Flagge geschwenkt zu haben. Zwei Monate zuvor, also im März 2018, wurde die Soziologiestudentin aus Kashan in der Provinz Isfahan zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt – 21 Monate davon für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt – dafür, dass sie die Öffentlichkeit durch Entfernen des Schleiers zur Korruption angestiftet und einen verbotenen Akt im öffentlichen Raum begangen habe. Ihre Anwältin Nasrin Sotoudeh, erklärte zu diesem Zeitpunkt, dass sie Berufung gegen die Strafe einlegen wolle. Sie wurde im Februar 2018 auf Kaution entlassen und verließ zu einem unbekannten Datum desselben Jahres das Land.
  • Vida Movahedi wurde am 27. Dezember 2017 festgenommen, nachdem sie in der Teheraner Revolutionsstraße auf einem Stromkasten stand, dort ihr Kopftuch auszog und es in einem Akt zivilen Ungehorsams an einem Stock schwenkte. Die Mutter eines Säuglings die in der Folge als Ikone der „Mädchen der Revolution“ bekannt wurde, wurde freigelassen und wieder verhaftet, nachdem sie die Aktion wiederholte und schließlich zu einem Jahr Gefängnis dafür verurteilt, Menschen zu „Korruption und Prostitution anzustiften“. Im Mai 2019 wurde sie freigelassen.

„Diese harschen Strafen zeigen das Versagen des Staates, den Menschen seinen Willen aufzuzwingen“, meinte Hadi Ghaemi vom Center for Human Rights in Iran dazu. „Trotz Jahren der Repression wehren sich mehr und mehr Frauen dagegen, den ihnen aufgezwungenen Kleidungsregeln zu entsprechen.“ „Daher ziehen sich die Behörden auf drakonische Maßnahmen und Machtmissbrauch zurück, was die Kluft zwischen Staat und Gesellschaft nur vergrößert“, sagte Ghaemi.